Neue Zeitung 2. Dezember 1948 (Quelle)
Am 30. November 1948 trafen sich in Frankfurt a M. die Militärgouverneure der drei Westzonen (die Generäle Lucius D. Clay, Pierre Koenig und Sir Brian Robertson) zu einer Konferenz über die weitere Umsetzung des in London geplanten Besatzungsstatuts.
Sie einigten sich über folgende Punkte:
- Teilnahme Vertreter nehmen an internationalen Konferenzen
- Gründung deutscher Wirtschaftskonsulate im Ausland mit eingeschränkten Funktionen
- Schutz deutscher Patente und Warenmuster im Ausland
- Verfügungsrecht über deutsche Guthaben im Ausland
- Übereinkommen über das Problem der DPs
Über die Befugnisse der neuen westdeutschen Regierung und der Militärregierungen, eine Regelung über Besatzungskosten und die Zusammensetzung eines interalliierten Schiedgerichtes für Meinungsverschiedenheiten in der Auslegung und Anwendung des Besatzungsstatuts konnten sich die Militärgouverneure noch nicht einigen. Amerika und Großbritannien schlugen vor, einen deutschen und einen neutralen Vertreter hinzuzuziehen, Frankreich lehnte eine deutsche Beteiligung ab.
Weiter berieten sie über neu einzurichtende militärische Sicherheitsamt zur Kontrolle der Demilitarisierung Deutschlands nach der Besatzung. Über Details beraten sie am 16. Dezember weiter. Wenn es zu keiner Einigung kommt, soll der Londoner Ausschuss der drei Westalliierten, der schon im April und Mai des Jahres in den Londoner Beschlüssen für die Zukunft Deutschlands eine förderative Struktur der drei deutschen Westzonen festgelegt hat, über noch strittige Fragen entscheiden.
Die Ministerpräsidenten der elf Länder der westlichen Zonen wurden bereits am 1. Juli in drei Dokumenten über die Konstituierung der verfassungsgebenden Versammlung und das Inkrafttreten der von ihr ausgearbeiteten Verfassung, mögliche Änderung der Ländergrenzen und Einzelheiten des Besatzungsstatuts informiert.
Die Bitte Deutschlands, noch vor der Fertigstellung des Grundgesetzes Kenntnis vom Besatzungsstatut zu bekommen, wurde nicht zugestimmt, weil Form und Inhalt noch nicht abschließend geklärt sind und eingeleitete Maßnahmen erst einmal beobachtet werden sollen.
Die Zuständigkeiten wurden wie folgt geklärt:
– Das politische Leben im künftigen Deutschland soll den Regeln des Besatzungsstatuts
und der Verfassung unterliegen. Beide sollen zusammengehören und einander ergänzen.
– Deutschland erhält mit Einschränkungen ab dem 1. Dezember 1948 die Kontrolle
über den Export zurück, im November wurde bereits die Ruhrindustrie an deutsche
Treuhänder zurückgegeben.
– Die Militärgouverneure behalten eine gewisse Kontrolle über die internationale
Ruhrbehörde, Reparationen, Stand der Industrie, Dekartellisierung, Abrüstung,
Entmilitarisierung und bestimmte Formen wissenschaftlicher Forschung.
Verfassungsänderungen bedürfen auch weiterhin der Zustimmung der Militärgouverneure. Für Auslandsbeziehungen und Einhaltung der Verfassung gelten die Vorgaben der Militärgouverneure. Mit ihrer Zustimmung können alle Gesetze und Bestimmungen der neuen Bundesregierung umgehend in Kraft treten. Sie schreiten nur bei Bedrohung der Sicherheit wieder ein, sonst haben sie eher eine unterstützende Funktion. Die Umsetzung des deutschen Besatzungsstatuts orientiert sich an dem Beispiel des österreichen Besatzungsstatuts.
Die endgültige Fassung der deutschen Verfassung und des Besatzungsstatus sollen zur gleichen Zeit veröffentlicht werden, um Deutschland die Machtverhältnisse besser zu verdeutlichen. Die gesetzgebende, vollziehende und richterliche Gewalt wird von der Bundesregierung ausgeübt.Sie kann selbst die Grundsätze für eine durch freie Wahl bestimmte repräsentative Regierung festlegen. Der Zustimmung sehen die Militärgouverneure positiv entgegen, weil sie durch ihre enge Zusammenarbeit dem Parlamentarischen Rat die Interessen Amerikas, Großbritanniens und Frankreichs über eine neue westdeutsche Regierung hinreichend deutlich gemacht haben. Dr. Adenauer hat bereits Kenntnis von den Londoner Empfehlungen.